Leitlinien

 

Wer sind wir? Der Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft und Vertretung der Jugendgruppen und -verbände im Landkreis Starnberg, die sich für die Belange aller jungen Menschen einsetzen und optimale Voraussetzungen für wertvolle Jugendarbeit schaffen. Der KJR versteht sich also einerseits als Anwalt für Kinder und Jugendliche und andererseits als Lobby seiner Mitgliedsverbände.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Kreisjugendring auf die enge Zusammenarbeit insbesondere mit seinen Mitgliedsverbänden, den anderen Trägern der Jugendarbeit im Landkreis und den Gemeinden und allen kommunalpolitischen Entscheidungsgremien angewiesen.
Aus historischen Anlass und den räumlichen Gegebenheiten arbeiten wir sehr eng mit dem Amt für Jugend und Sport Starnberg "Kommunale Jugendarbeit" zusammen.
Seit über 20 Jahren besteht eine enge Partnerschaft mit dem Kreisjugendring Regen
 

Positionen

 

Der Kreisjugendring bezieht Stellung und tritt für wichtige gesellschaftliche und jugendpolitische Belange ein. An erster Stelle stehen die Interessen von Kindern und Jugendlichen.

 

Zielgruppe

 

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 - 26 Jahren im Landkreis Starnberg sowie
Jugendleiter und solche, die es werden wollen.

 

Was bieten wir?

 

Wir sind Servicestelle und Ansprechpartner in Angelegenheiten der Jugendarbeit. Hilfestellung und Beratung sind für uns selbstverständlich. Durch  Veranstaltungen und Aktionen  nach dem § 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz fördern wir das jugendpolitische Bewusstsein. Durch eigene Freizeitangebote ergänzen wir die Maßnahmen unserer Jugendverbände.

 

Wie arbeiten wir?

 

Unsere Stärke ist die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern aus den unterschiedlichsten Jugendverbänden. Durch einen kooperativen Führungsstil sichern wir effektive Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Mitarbeitern und hauptamtlichem Personal.

 

Wie finanzieren wir uns?

 

Unsere Finanzierung setzt sich aus öffentlichen Mitteln überwiegend vom Landkreis Starnberg, Teilnehmerbeiträgen, Zuschüssen und Spenden zusammen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Sparsamkeit, Transparenz und sinnvollem Umgang mit den Mitteln.

 

Geschäftsordnung des KJR Starnberg  HIER

Satzung des BJR   HIER